Freiwillige Erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 29.10.2026

Diese Seite soll für alle lesbar und bedienbar sein – mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder auf einem kleinen Bildschirm. Hier steht, was wir dafür tun, wo es noch hakt und wie Sie uns Barrieren melden.

Die Erklärung ist freiwillig. Sie beruht auf einer eigenen Prüfung, nicht auf einem Gutachten einer externen Prüfstelle.

Unser Ziel: WCAG 2.2, Stufe AA

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Stufe AA. Nach unserer eigenen Prüfung erfüllen wir sie weitgehend, aber nicht vollständig – die bekannten Ausnahmen stehen weiter unten.

Worauf wir achten

Die folgenden Punkte sind unser Anspruch an jede Seite. Wir haben sie selbst und stichprobenartig geprüft, aber nicht jede Seite und jede Kombination aus Browser und Hilfsmittel vollständig durchgemessen. Finden Sie eine Stelle, an der etwas davon nicht stimmt, sagen Sie es uns bitte.

  • Struktur: Jede Seite soll genau eine Hauptüberschrift und eine saubere Gliederung haben. Kopf, Hauptnavigation, Hauptinhalt und Fußzeile sind als Bereiche ausgezeichnet. Die Sprache der Seite ist Deutsch hinterlegt.
  • Tastatur: Die Seite soll sich vollständig ohne Maus bedienen lassen. Der erste Tabulatorschritt führt zu „Zum Inhalt springen“. Wir achten darauf, dass der Fokus sichtbar bleibt. Das Themen-Menü und die Suche schließen mit Escape, der Fokus kehrt danach zum auslösenden Knopf zurück.
  • Kontrast: Unser Ziel sind mindestens 4,5 : 1 für Fließtext und 3 : 1 für Rahmen von Bedienelementen. Unsere Farbpalette ist darauf ausgelegt, gemessen haben wir aber nicht jede Stelle. Farbe soll nie das einzige Merkmal sein – Suchtreffer sind zusätzlich unterstrichen, aktive Menüpunkte zusätzlich unterstrichen markiert.
  • Vergrößern: Nach unserer Prüfung lässt sich die Seite mit dem Browser auf 200 % und mehr zoomen, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden. Auf schmalen Bildschirmen ordnet sich das Layout untereinander an.
  • Bewegung: Die Animation auf der Startseite lässt sich mit einem sichtbaren Knopf anhalten. Ist in Ihrem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt, läuft sie gar nicht erst. Wir setzen keine Effekte ein, die öfter als dreimal pro Sekunde blinken.
  • Bilder: Bilder mit Aussage bekommen einen Alternativtext. Unsere Hauptbilder sind mit KI erstellte Illustrationen; ihr Alternativtext beschreibt, was zu sehen ist. Rein schmückende Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
  • Trefferflächen: Knöpfe, Suche und Hauptnavigation legen wir auf mindestens 44 × 44 Pixel aus, auch auf dem Smartphone.
  • Formulare: Das Suchfeld hat eine sichtbare Beschriftung. Die Zahl der Treffer wird Screenreadern angesagt.

Darstellung anpassen

Zwei Einstellungen bieten wir direkt an. Sie gelten auf allen Seiten und bleiben in diesem Browser gespeichert – ohne Cookie, nur im lokalen Speicher Ihres Browsers.

„Schriftgröße“ vergrößert die Schrift, ohne die ganze Seite zu zoomen. Wer alles größer braucht, auch Bilder und Tabellen, nutzt den Zoom des Browsers: Strg und +, auf dem Mac Cmd und +. „Animationen aus“ stoppt alle Bewegungen auf der Seite, auch wenn Ihr System das nicht vorgibt.

Bekannte Einschränkungen

  • Amazon: Produktlinks führen zu Amazon. Wie barrierefrei die Seiten dort sind, liegt außerhalb unseres Einflusses. Diese Links öffnen sich in einem neuen Tab.
  • Breite Vergleichstabellen: Auf schmalen Bildschirmen und bei starker Vergrößerung lassen sie sich seitlich scrollen. Die wichtigsten Angaben stehen zusätzlich in den Produktkarten darunter.
  • Suche: Die Suche funktioniert nur mit JavaScript. Ohne JavaScript finden Sie alle Vergleiche und Ratgeber in der Themenliste unten auf jeder Seite.
  • Grundriss-Grafik: Die Schwachstellen-Grafik auf der Startseite ist eine Ergänzung. Dieselben Einträge stehen zusätzlich als Liste darunter.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache: bieten wir derzeit nicht an.

Barriere melden

Stoßen Sie auf etwas, das Sie nicht lesen oder bedienen können? Schreiben Sie uns – am besten mit der Adresse der Seite und einer kurzen Beschreibung, was nicht klappt und womit Sie unterwegs sind (Browser, Screenreader, Vergrößerung). Die Kontaktdaten stehen im Impressum. Wir antworten so bald wie möglich und sagen Ihnen, ob und bis wann wir die Barriere beheben.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Erklärung geben wir unabhängig davon freiwillig ab. Für Angebote, die unter das BFSG fallen, überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder die Einhaltung.