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Einbruch oder versuchter Einbruch: Was Sie jetzt tun sollten
Polizei, Versicherung, Stehlgutliste, Schloss tauschen: die Schritte in der richtigen Reihenfolge, und wo Sie Hilfe bekommen.
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Kurzantwort: Was tun nach einem Einbruch?
Gehen Sie nicht hinein, wenn die Täter noch da sein könnten, und rufen Sie die Polizei unter 110. Fassen Sie nichts an, bis die Spuren gesichert sind, und melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Hausratversicherung. Danach reichen Sie Polizei und Versicherer eine Stehlgutliste ein, lassen Karten sperren und tauschen das Schloss, wenn Schlüssel fehlen. Auch ein gescheiterter Einbruchversuch gehört angezeigt.
Was tun in den ersten Stunden?
Die Reihenfolge zählt. Die Schritte folgen den Empfehlungen der Polizei auf polizei-beratung.de und den Pflichten aus den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV.
Nach dem Einbruch: Schritt für Schritt
- Abstand halten und 110 wählen
Steht die Tür offen oder hören Sie Geräusche, gehen Sie nicht hinein. Rufen Sie von draußen oder aus einer Nachbarwohnung die 110. Die Polizei schreibt: Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110.
- Nichts anfassen, nichts aufräumen
Lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben, bis die Polizei Spuren gesichert hat. Das gilt besonders für die aufgebrochene Tür oder das Fenster. Spuren helfen der Polizei, Täter auch später noch zu überführen.
- Fotografieren
Halten Sie Schäden und Unordnung fest, ohne etwas zu verändern. Die Fotos brauchen Sie für Versicherer und Vermieter.
- Karten, Handy und Konten sperren
Fehlen Bankkarten, Ausweis oder Smartphone, lassen Sie sie sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 hilft bei Karten und SIM. Ändern Sie Passwörter für Konten, die auf einem gestohlenen Gerät eingeloggt waren.
- Versicherer anrufen
Melden Sie den Schaden unverzüglich, auch telefonisch. Fragen Sie, bevor Sie Handwerker beauftragen, ob die Kosten übernommen werden, und ob jemand den Schaden besichtigen will.
- Wohnung sichern
Lässt sich die Tür nicht mehr schließen, braucht es einen Notverschluss. Stimmen Sie das mit dem Versicherer ab und heben Sie die beschädigten Teile auf.
- Stehlgutliste einreichen
Listen Sie auf, was fehlt oder beschädigt ist, und schicken Sie die Liste an Polizei und Versicherer. Ergänzen Sie sie, wenn Ihnen später mehr auffällt.
- Schlösser tauschen
Wurden Schlüssel gestohlen, lassen Sie die betroffenen Schließzylinder ersetzen. Mieter sprechen das mit dem Vermieter ab.
Was macht die Polizei nach einem Einbruch?
Die Polizei nimmt die Anzeige auf, sichert Spuren und fragt nach dem Einstiegsweg und den gestohlenen Sachen. Eine Strafanzeige können Sie laut polizei-beratung.de bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Für schwere Fälle nennt die Polizei die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen.
Rechnen Sie nicht fest damit, Ihre Sachen zurückzubekommen. Nach den Zahlen der Polizeilichen Kriminalprävention lag die Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruch 2025 bei 14,1 Prozent. Bundesweit erfasste die Polizei 82.920 Fälle einschließlich Versuchen. Taucht Diebesgut auf, das niemandem zugeordnet werden kann, veröffentlicht die Polizei es teils in der Datenbank SECURIUS. Mit einem Eigentumsnachweis bekommen Sie es zurück. Seriennummern und Fotos helfen dabei.
Nach der Reparatur bietet die Polizei eine kostenlose Beratung zum Einbruchschutz an. Eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle finden Sie über die Beratungsstellensuche von K-Einbruch.
Versuchter Einbruch: Was ist anders?
Fast die Hälfte aller Wohnungseinbrüche scheitert. 2025 waren es nach K-Einbruch 44,9 Prozent. Für Sie heißt das: Kratzer am Zylinder, Hebelspuren am Rahmen oder ein verbogener Fenstergriff können auf einen Einbruchversuch hindeuten, auch wenn nichts fehlt. Zeigen Sie ihn an. Die Polizei empfiehlt das ausdrücklich, auch wenn die Täter gescheitert sind.
Woran erkenne ich Einbruchspuren?
- Eindrücke oder Kerben am Türblatt, an der Zarge oder am Fensterrahmen, oft in Höhe des Schlosses oder Griffs
- Abgebrochene oder verformte Schließbleche
- Beschädigter oder herausgezogener Schließzylinder
- Ein Fenstergriff, der nicht mehr in Endstellung steht
- Splitter, Bohrlöcher oder Klebebandreste an der Scheibe
Reparieren Sie erst, wenn die Polizei da war und der Versicherer zugestimmt hat. Die Musterbedingungen des GDV zählen Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung zu den versicherten Kosten, auch nach einem Versuch. Ob Ihr Tarif das so vorsieht, steht in Ihren Bedingungen.
Wie erstelle ich eine Stehlgutliste?
Die Stehlgutliste ist das Verzeichnis der gestohlenen und beschädigten Sachen. Nach dem Allgemeinen Teil der GDV-Musterbedingungen müssen Sie sie Versicherer und Polizei unverzüglich einreichen. Fehlt sie oder kommt sie grob fahrlässig zu spät, darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Viele Versicherer stellen ein eigenes Formular bereit.
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Gegenstand und Beschreibung | Notebook, silber, Aufkleber auf dem Deckel |
| Hersteller und Modell | Herstellername, Modellbezeichnung |
| Seriennummer, IMEI | steht auf Rechnung, Verpackung oder im Kundenkonto |
| Kaufdatum und Kaufpreis | laut Beleg |
| Wiederbeschaffungswert | was ein gleichwertiges Gerät heute kostet |
| Nachweis | Rechnung, Foto, Kontoauszug, Garantiekarte |
Die Verbraucherzentrale rät, Wertsachen und Belege schon vorher zu fotografieren und in einer Wertgegenständeliste festzuhalten. Die Polizei stellt dafür eine Vorlage auf k-einbruch.de bereit. Wer das vor einem Einbruch erledigt, spart sich danach Stunden. Wie die Versicherung danach rechnet, erklärt der Ratgeber Einbruch und Versicherung.
Wann muss das Schloss getauscht werden?
Immer dann, wenn Schlüssel fehlen. Die Polizei rät, die betroffenen Schließzylinder vorsichtshalber zu ersetzen. Die GDV-Musterbedingungen sehen Schlossänderungskosten als versicherte Kosten vor, wenn Schlüssel für Wohnungstüren oder Wertschutzschränke durch den Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Auch nach einem Versuch kann ein Tausch nötig sein: wenn der Zylinder angebohrt, abgebrochen oder verbogen ist. Ein neuer Zylinder mit Bohr- und Ziehschutz ist dann der naheliegende Ersatz, mehr dazu unter Sicherheits-Schließzylinder.
Mieter klären den Tausch mit dem Vermieter, weil Zylinder und Schließanlage meist ihm gehören. Was Mieter selbst nachrüsten dürfen, steht im Ratgeber Einbruchschutz in der Mietwohnung.
Wo finden Betroffene Hilfe?
Ein Einbruch ist mehr als ein Sachschaden. Die Polizei schreibt, dass viele Betroffene danach lange verunsichert sind, und rät, sich Menschen anzuvertrauen und Beratungsangebote zu nutzen.
- WEISSER RING, Opfer-Telefon 116 006: täglich von 7 bis 22 Uhr, bundesweit, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Die Beraterinnen und Berater vermitteln auch an Außenstellen und Beratungsstellen vor Ort.
- Polizei: Über Ihre Dienststelle erfahren Sie, welche Opferhilfe es in Ihrer Region gibt.
- Verbraucherzentrale: hilft, wenn es Streit mit der Versicherung gibt.
Passende Produkte im Vergleich
Wer einmal betroffen war, will die Schwachstelle schließen. Wählen Sie nach dem Weg, den die Täter genommen haben:
- Zusatzschloss-Vergleich Wurde die Wohnungstür aufgehebelt, bringt ein Zusatzschloss oder Querriegel mehr Widerstand auf Schloss- und Bandseite.
- Zusatzschloss ohne Bohren Sofortlösung für Mieter, bis Vermieter und Handwerker Zeit haben. Wirkt nur, wenn jemand zu Hause ist.
- Fenstersicherungen im Vergleich Kamen die Täter über ein Fenster, sichern aufschraubbare Riegel Griff- und Bandseite.
- Abschließbarer Fenstergriff Abschließbare Griffe als erster Schritt, wenn der Fenstergriff von außen geöffnet wurde.
- Balkontür nachrüsten Für den Fall, dass die Terrassen- oder Balkontür der Weg nach drinnen war.
- Kellerfenster & Lichtschacht Gitterrostsicherungen, wenn der Einstieg über Lichtschacht oder Keller lief.
Häufige Fragen nach einem Einbruch
Darf ich nach einem Einbruch aufräumen, bevor die Polizei kommt?
Nein. Die Polizei rät, alles so zu lassen, wie Sie es vorgefunden haben, und möglichst nichts anzufassen. Auch die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV verlangen, das Schadenbild unverändert zu lassen, bis der Versicherer es freigibt. Ist eine Veränderung unumgänglich, etwa weil die Tür nicht mehr schließt, fotografieren Sie vorher alles und heben Sie beschädigte Teile auf.
Muss ich einen versuchten Einbruch anzeigen?
Ja, zeigen Sie ihn an. Die Polizei empfiehlt die Anzeige auch dann, wenn die Täter gescheitert sind oder nichts mitgenommen haben. Sie brauchen die Anzeige außerdem, wenn die Versicherung die Reparatur der beschädigten Tür oder des Fensters übernehmen soll. Eine Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle möglich.
Wer zahlt die beschädigte Tür nach einem versuchten Einbruch?
In den GDV-Musterbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2022) zählen Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung zu den versicherten Kosten, auch wenn es beim Versuch geblieben ist. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Tarif gilt, steht in Ihren Bedingungen. Mieter informieren zusätzlich den Vermieter. Das ist ein allgemeiner Hinweis und keine Versicherungsberatung.
Wie schnell muss die Stehlgutliste bei der Versicherung sein?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. So steht es im Allgemeinen Teil der GDV-Musterbedingungen, und zwar für Versicherer und Polizei. Eine feste Zahl von Tagen nennen die Musterbedingungen nicht. Reichen Sie eine erste Liste schnell ein und ergänzen Sie sie, wenn Ihnen weitere Dinge auffallen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass niemand Sie an diese Pflicht erinnert.
Wer zahlt das neue Schloss in der Mietwohnung?
Sind beim Einbruch Wohnungsschlüssel abhandengekommen, sehen die GDV-Musterbedingungen Schlossänderungskosten als versicherte Kosten der Hausratversicherung vor. Sprechen Sie den Tausch vorher mit Versicherer und Vermieter ab. Die Schließanlage gehört dem Vermieter. Das ist ein allgemeiner Hinweis und keine Rechtsberatung.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn mich der Einbruch nicht loslässt?
Beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter 116 006, täglich von 7 bis 22 Uhr, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Die Polizei vermittelt außerdem Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Laut Polizei sind viele Betroffene nach einem Einbruch lange verunsichert. Sie müssen damit nicht allein bleiben.
Wer hat das geschrieben?

Patrick Heil
Beschäftigt sich seit 2017 mit Einbruchschutz und Nachrüsttechnik für Wohnung und Haus. Technikbegeistert, liest Normen, Prüfberichte und Montageanleitungen genau und vergleicht Produkte nach offenen Kriterien. Eigene Labortests macht er nicht.
Quellen
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Informationen für Opfer von Einbruch. Ohne Datum. polizei-beratung.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention: PKS Einbruch, Zahlen für 2025. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026. Datenbasis: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 des Bundeskriminalamts.
- Polizeiliche Kriminalprävention: Wertsachen (Wertgegenstandsliste, SECURIUS). Ohne Datum. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention: Beratungsstellensuche. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026.
- GDV: Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen, Monoline-Variante, Abschnitt B3.3. Unverbindliche Musterbedingungen, Stand 15.06.2026. gdv.de (PDF), abgerufen am 29.10.2026.
- GDV: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Versicherungssummenmodell), Abschnitt A 13. Unverbindliche Musterbedingungen, Stand 26.06.2026. gdv.de (PDF), abgerufen am 29.10.2026.
- GDV: Was leistet die Hausratversicherung? 31.01.2025. dieversicherer.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Wohnungseinbruch – Wann zahlt die Hausratversicherung? Stand 22.01.2026. verbraucherzentrale.de, abgerufen am 29.10.2026.
- WEISSER RING e. V.: Opfer-Telefon 116 006. weisser-ring.de, abgerufen am 29.10.2026.