Mietrecht · § 554 BGB · keine Rechtsberatung
Einbruchschutz in der Mietwohnung: Was Mieter dürfen
Schloss austauschen, Zusatzschloss, Fenstersicherung: Was Sie ohne Erlaubnis tun können, wofür Sie den Vermieter fragen müssen und was beim Auszug passiert.
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Kurzantwort: Was dürfen Mieter beim Einbruchschutz?
Den Schließzylinder Ihrer eigenen Wohnungstür dürfen Sie nach verbreiteter Auffassung austauschen, wenn Sie den alten aufheben und beim Auszug wieder einbauen. Für alles, wofür gebohrt wird, also Zusatzschloss, Querriegel oder Fenstersicherung, brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Seit 2020 haben Sie nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch darauf, wenn die Maßnahme dem Einbruchsschutz dient und dem Vermieter zumutbar ist.
Darf ich als Mieter das Schloss austauschen?
Den Schließzylinder Ihrer Wohnungstür in der Regel ja. Der Zylinder ist der Teil des Schlosses, in den der Schlüssel gesteckt wird. Er wird mit einer einzigen Stulpschraube gehalten und lässt sich ohne Bohren wechseln. Nach einer verbreiteten Darstellung im Mietrecht, etwa bei Deutsches Mietrecht (Stand 20.01.2022), ist der Austausch zulässig, weil Sie die Wohnung allein nutzen. Beim Auszug müssen Sie den ursprünglichen Zylinder wieder einbauen und alle Schlüssel zurückgeben.
Wann Sie vorher fragen sollten
- Schließanlage: Schließt Ihr Wohnungsschlüssel auch Haustür, Keller oder Müllraum, gehört der Zylinder zu einer Anlage. Ein Tausch kann deren Funktion stören. Klären Sie das mit dem Vermieter.
- Gemeinsam genutzte Türen: Haustür, Fahrradkeller und Hoftür nutzen andere Mieter mit. Deren Schlösser tauschen Sie nicht.
- Einsteckschloss oder Beschlag: Wer mehr als den Zylinder tauscht, verändert die Tür. Das ist ein baulicher Eingriff, der eine Zustimmung braucht.
Wann ein Tausch besonders sinnvoll ist
Nach dem Einzug wissen Sie nicht, wie viele Schlüssel vom Vormieter im Umlauf sind. Die Polizei rät außerdem, nach einem Schlüsselverlust den Schließzylinder sofort zu wechseln. Für die Wohnungstür empfiehlt sie Zylinder nach DIN 18252 der Klasse A, besser B, mit Ziehschutz Klasse C, besser D, und einen Schutzbeschlag ab ES 1. Welche Zylinder es gibt, zeigt Sicherheits-Schließzylinder.
Und der Schlüssel des Vermieters?
Laut Berliner Mieterverein darf der Vermieter ohne Ihre Erlaubnis keinen Ersatzschlüssel behalten. Im Notfall, etwa bei einem Wasserschaden, kann es trotzdem sinnvoll sein, einer Vertrauensperson einen Schlüssel zu geben.
Was regelt § 554 BGB zum Einbruchsschutz?
Seit Dezember 2020 können Mieter nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die unter anderem dem Einbruchsschutz dienen. Sinngemäß regelt die Vorschrift:
- Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist.
- Sie können sich zu einer besonderen Sicherheit verpflichten, für die die Regeln der Mietkaution entsprechend gelten.
- Vereinbarungen, die davon zu Ihrem Nachteil abweichen, sind unwirksam.
Was die Vorschrift nicht regelt: wer zahlt und was beim Auszug passiert. Laut Berliner Mieterverein tragen Mieter die Kosten für Einbau und Entfernung in der Regel selbst und müssen beim Auszug meist den alten Zustand wiederherstellen. Beides sollten Sie deshalb gleich bei der Zustimmung schriftlich festhalten.
Was dürfen Mieter ohne Erlaubnis, was nur mit?
| Maßnahme | Bohren? | Zustimmung nötig? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Schließzylinder der eigenen Wohnungstür tauschen | nein | nach verbreiteter Auffassung nein; alten Zylinder aufheben | bei Schließanlage vorher fragen |
| Türsperrstange, Klemmschloss | nein | nein | wirkt nur, wenn jemand zu Hause ist |
| Zusatzschloss, Querriegel an der Wohnungstür | ja | ja, Anspruch nach § 554 BGB | Rückbau beim Auszug klären |
| Türspion, Sperrbügel | ja | ja | Rückbau klären |
| Aufschraubbare Fenstersicherung | ja | ja, Anspruch nach § 554 BGB | Griff- und Bandseite sichern |
| Sicherheitsbeschlag mit Pilzkopfzapfen | Eingriff in den Beschlag | ja | Fachbetrieb |
| Fenstergitter | ja, ins Mauerwerk | ja | bei Mehrfamilienhaus oft auch Fassadenfrage |
Wie holen Sie die Erlaubnis des Vermieters ein?
Auch die Polizei rät Mietern, mit dem Vermieter zu sprechen. In ihrem Faltblatt zur Förderung empfiehlt sie Vermietern und Mietern, eine Modernisierungsvereinbarung zu treffen. So gehen Sie vor:
- Schriftlich anfragen. Nennen Sie das Produkt, die Norm (zum Beispiel DIN 18104-1), wo es angebracht wird und wie es befestigt wird.
- Auf § 554 BGB verweisen. Schreiben Sie, dass die Maßnahme dem Einbruchsschutz dient.
- Montage zusagen. Bieten Sie an, die Sicherung fachgerecht montieren zu lassen. Die Polizei betont, dass Sicherungen nur bei fachgerechter Montage voll wirken.
- Rückbau und Kosten regeln. Halten Sie fest, ob die Sicherung beim Auszug bleiben darf oder entfernt wird, und wer die Bohrlöcher schließt.
- Zustimmung aufbewahren. Legen Sie die Antwort zu Ihren Mietunterlagen.
Viele Vermieter sind offen dafür, wenn eine Sicherung beim Auszug bleiben darf. Für ihn ist sie dann eine Aufwertung der Wohnung.
Wer zahlt den Einbruchschutz in der Mietwohnung?
Wollen Sie mehr Sicherheit als vorhanden, zahlen in der Regel Sie. Anders ist es, wenn etwas kaputt ist: Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Ein Schloss, das nicht mehr richtig schließt, oder eine Tür, die sich nicht mehr verriegeln lässt, ist dann seine Sache. Melden Sie solche Mängel schriftlich.
Zur Förderung nennt die Polizei den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ und führt Mieter bei den Antragsberechtigten auf. Der Zuschuss 455-E stand laut K-EINBRUCH zuletzt nicht zur Verfügung. Diese Angaben stammen aus dem Jahr 2023. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der KfW, bevor Sie etwas kaufen, denn der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Was hilft ganz ohne Bohren?
Weniger, als die Werbung oft verspricht. Türsperrstangen und Klemmschlösser halten die Tür von innen zu, wirken also nur, wenn jemand zu Hause ist. Stiftung Warentest schreibt zum Test 11/2026, dass es bei keinem der geprüften Produkte ohne Bohren geht. Was die Lösungen ohne Bohren leisten, steht im Vergleich Zusatzschloss ohne Bohren.
Viel bringt dagegen das Verhalten, und das kostet nichts. Die Polizei rät:
- die Wohnungstür immer abschließen, nicht nur zuziehen,
- Fenster und Balkontür schließen, denn gekippte Fenster sind offene Fenster,
- Schlüssel nie draußen verstecken,
- im Mehrfamilienhaus die Haustür geschlossen halten und nicht blind den Türöffner drücken,
- Keller- und Dachbodentüren verschlossen halten.
Was davon wirklich abschreckt und was nur so aussieht, steht im Ratgeber Was schreckt Einbrecher ab?.
Erdgeschosswohnung: Was sichern Sie zuerst?
Im Erdgeschoss sind Fenster und Balkontür die größte Schwachstelle. Laut Polizei werden leicht erreichbare Fenster meist mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Ein abschließbarer Griff allein hilft dagegen nicht.
Für Mieter ist die aufschraubbare Sicherung nach DIN 18104-1 meist der passende Weg. Die Polizei nennt sie fast immer möglich und rät, mindestens Griff- und Bandseite zu sichern. Lässt der Vermieter einen Beschlagtausch zu, ist eine Pilzkopfverriegelung die unauffälligere Lösung, mehr dazu im Ratgeber Pilzkopfverriegelung. Häufig gekippte Fenster wie im Bad lassen sich laut Polizei mit einem Gitter sichern. Einfache Rollläden lassen sich oft hochschieben und ersetzen keine Fenstersicherung.
Was passiert beim Auszug?
Grundsätzlich geben Sie die Wohnung so zurück, wie Sie sie bekommen haben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für den Einbruchschutz heißt das:
- den Original-Schließzylinder wieder einbauen und alle Schlüssel persönlich übergeben,
- Zusatzschloss und Fenstersicherungen abbauen, wenn der Vermieter sie nicht übernehmen will,
- Bohrlöcher fachgerecht schließen.
Haben Sie vorab schriftlich vereinbart, dass die Sicherungen bleiben dürfen, entfällt der Rückbau. Was die Hausratversicherung nach einem Einbruch zahlt, behandelt der Ratgeber Einbruch und Versicherung.
Passende Produkte im Vergleich
Wir testen nicht selbst. In den Vergleichen steht bei jedem Produkt, ob gebohrt werden muss und ob es nach DIN 18104 geprüft ist.
Häufige Fragen zum Einbruchschutz in der Mietwohnung
Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?
Ohne Ihre Erlaubnis nicht. Laut Berliner Mieterverein darf der Vermieter keinen Ersatzschlüssel einbehalten, eine Klausel im Mietvertrag, die das erlaubt, ist unwirksam. Das ist ein allgemeiner Hinweis und keine Rechtsberatung.
Ich habe meinen Schlüssel verloren. Muss ich die ganze Schließanlage zahlen?
Nicht automatisch. Schadensersatz setzt laut Berliner Mieterverein voraus, dass Sie den Verlust verschuldet haben und ein Schaden tatsächlich entstanden ist. Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass der Vermieter keinen Ersatz verlangen kann, solange er die Anlage gar nicht ausgetauscht hat (Urteil vom 05.03.2014, VIII ZR 205/13). Melden Sie den Verlust trotzdem sofort. Das ist keine Rechtsberatung.
Muss der Vermieter den Einbruchschutz bezahlen?
In der Regel nicht. § 554 BGB gibt Ihnen einen Anspruch auf die Erlaubnis, nicht auf Kostenübernahme. Laut Berliner Mieterverein tragen Mieter Einbau und Entfernung meist selbst. Ist dagegen ein vorhandenes Schloss defekt, muss der Vermieter es im Rahmen seiner Erhaltungspflicht nach § 535 BGB in Ordnung bringen. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf der Vermieter den Einbau eines Zusatzschlosses verweigern?
Nur, wenn ihm die Veränderung auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. So steht es in § 554 BGB. Er kann aber verlangen, dass Sie eine zusätzliche Sicherheit leisten, etwa für den Rückbau. Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die diesen Anspruch zu Ihrem Nachteil ausschließt, ist unwirksam. Das ist keine Rechtsberatung.
Welcher Einbruchschutz geht ganz ohne Bohren?
Türsperrstangen und Klemmschlösser halten die Tür von innen zu, schützen aber nur, solange jemand zu Hause ist. Stiftung Warentest schreibt zum Test 11/2026, ohne Bohren gehe es bei keinem der geprüften Produkte. Ohne Bohren bleiben vor allem: konsequent abschließen, Fenster nie gekippt lassen, Schlüssel nicht draußen verstecken und den Zylinder tauschen.
Was ist in einer Erdgeschosswohnung am wichtigsten?
Fenster und Balkontür. Sie sind laut Polizei bei leicht erreichbaren Wohnungen der häufigste Weg hinein. Aufschraubbare Sicherungen nach DIN 18104-1 an Griff- und Bandseite sind fast immer möglich, brauchen aber die Zustimmung des Vermieters. Oft gekippte Fenster wie im Bad lassen sich mit einem Gitter sichern.
Wer hat das geschrieben?

Patrick Heil
Beschäftigt sich seit 2017 mit Einbruchschutz und Nachrüsttechnik für Wohnung und Haus. Technikbegeistert, liest Normen, Prüfberichte und Montageanleitungen genau und vergleicht Produkte nach offenen Kriterien. Eigene Labortests macht er nicht.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Berliner Mieterverein: Ihr Recht zwischen Tür und Angel – Schlüsselerlebnisse. MieterMagazin 12/2014, Stand 03.12.2014. berliner-mieterverein.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Deutsches Mietrecht: Wohnungsschlüssel: Anzahl, Austausch, Verlust, Notfallschlüssel. 20.01.2022. deutschesmietrecht.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.03.2014, VIII ZR 205/13 (Kosten für den Austausch einer Schließanlage), zitiert nach Berliner Mieterverein, MieterMagazin 12/2014.
- Polizeiliche Kriminalprävention (K-EINBRUCH): Häufige Fragen zum Einbruchschutz (Abschnitt Mietwohnung). Ohne Datum. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Einbruchschutz zahlt sich aus (Faltblatt zur Förderung). Ohne Datum, Förderangaben mit Stand 2023. polizei-beratung.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention (K-EINBRUCH): Förderung. Angaben mit Stand 2023. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Sicher wohnen. Einbruchschutz (Broschüre). Stand 07/2024. polizei-beratung.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention (K-EINBRUCH): Verhaltenstipps. Ohne Datum. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Stiftung Warentest: Tür- und Fenstersicherungen im Test – Wie Sie Einbrechern den Riegel vorschieben. test 11/2026, online 29.10.2026. test.de, abgerufen am 29.10.2026.