Hausratversicherung · VHB 2022 · VVG
Einbruch und Versicherung: Wann die Hausratversicherung zahlt
Was als Einbruchdiebstahl gilt, welche Grenzen für Wertsachen bestehen und welche Pflichten Sie vor und nach dem Schaden haben.
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Kurzantwort: Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?
Bei einem Einbruch zahlt in der Regel die Hausratversicherung: für gestohlene und beschädigte Sachen, für Reparaturen an Türen und Fenstern der Wohnung und für neue Schlösser, wenn Schlüssel fehlen. Voraussetzung ist ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen, also dass der Täter eingebrochen, eingestiegen oder mit falschem Schlüssel oder Werkzeug eingedrungen ist. Für Bargeld und Schmuck gelten eigene Grenzen, und wer grob fahrlässig handelt, etwa mit gekipptem Fenster, riskiert eine Kürzung.
Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?
Die Hausratversicherung deckt alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden: Möbel, Kleidung, Elektronik, Bargeld in Grenzen. Laut Verbraucherzentrale ersetzt sie nach einem Einbruch den Betrag, mit dem Sie gleichwertige Sachen zum heutigen Preis kaufen können (Stand 22.01.2026). Die GDV-Musterbedingungen VHB 2022 rechnen dabei mit dem Neuwert.
Daneben übernimmt sie Folgekosten. Die Musterbedingungen nennen unter anderem:
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, auch wenn es beim Einbruchversuch blieb. Das betrifft etwa die aufgehebelte Tür.
- Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel für Wohnungstüren oder Wertschutzschränke abhandengekommen sind.
- Bewachungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und die Schlösser nicht mehr schützen.
- Hotelkosten, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist. Die Höchstdauer setzt jeder Versicherer selbst.
Auch Vandalismus nach einem Einbruch ist nach den Musterbedingungen versichert, also wenn der Täter eingedrungen ist und Sachen absichtlich zerstört.
Was gilt als Einbruchdiebstahl?
Die Versicherung zahlt nicht für jeden Diebstahl, sondern für Einbruchdiebstahl. Die VHB 2022 zählen fünf Fälle auf:
- Der Dieb bricht in einen Raum eines Gebäudes ein, steigt ein oder dringt mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug ein.
- Er bricht in einem Raum ein Behältnis auf, etwa einen Schrank oder eine Kassette.
- Er schleicht sich ein oder versteckt sich und nimmt dann Sachen aus einem verschlossenen Raum.
- Er wird auf frischer Tat ertappt und wendet Gewalt an, um die Beute zu behalten.
- Er dringt mit dem richtigen Schlüssel ein, den er vorher durch Einbruch oder Raub erlangt hat, oder durch Diebstahl, den Sie nicht fahrlässig ermöglicht haben.
Raub ist eine eigene versicherte Gefahr: Gewalt oder Drohung gegen Sie, um an Ihre Sachen zu kommen. Kein Raub ist laut Musterbedingungen der einfache Diebstahl oder Trickdiebstahl, bei dem kein bewusster Widerstand überwunden wird.
| Situation | Einordnung (VHB 2022) |
|---|---|
| Täter hebelt die Terrassentür auf | Einbruchdiebstahl (A 4.1.1) |
| Täter steigt durch ein gekipptes Fenster ein | Einsteigen, also Einbruchdiebstahl (A 4.1.1). Der Versicherer kann wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. |
| Schlüssel wurde aus der Jacke im Büro gestohlen, Täter öffnet damit die Wohnung | Einbruchdiebstahl, wenn Sie den Schlüsseldiebstahl nicht fahrlässig ermöglicht haben (A 4.1.5.2) |
| Jemand nimmt etwas durch die offen stehende Wohnungstür mit | Kein Einbrechen oder Einsteigen. Meist einfacher Diebstahl, der nicht unter Einbruchdiebstahl fällt. |
| Täter öffnet ein smartes Türschloss ohne sichtbare Spuren | Problematisch: Die Verbraucherzentrale warnt, dass der Versicherer dann womöglich nicht zahlt. |
Beweisen müssen Sie den Einbruch. Die Musterbedingungen stellen klar: Dass Sachen fehlen, beweist noch nicht, dass ein falscher Schlüssel benutzt wurde. Deshalb sind Spuren und die polizeiliche Aufnahme so wichtig.
Was gilt beim gekippten Fenster?
Die Polizei ist eindeutig: „Gekippte Fenster sind offene Fenster“, heißt es auf k-einbruch.de. Für die Versicherung kann das grob fahrlässig sein. Dann gilt § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf seine Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Ein Totalausfall ist die Ausnahme, kommt bei sehr schwerem Verschulden aber vor.
Das GDV-Verbraucherportal nennt als Beispiel: Bei gekippter Terrassentür erhält man möglicherweise nur 75 Prozent des Schadens erstattet (Stand 31.01.2025). Wie hoch eine Kürzung ausfällt, ist Einzelfallsache. Im Streit entscheiden die Gerichte.
Gibt es einen Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit?
Ja, in vielen Tarifen. Die GDV-Musterbedingungen sehen vor, dass der Versicherer bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Den Betrag trägt jeder Versicherer selbst ein. Der Verzicht gilt nicht, wenn Sie Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt haben. Suchen Sie in Ihren Bedingungen nach „grobe Fahrlässigkeit“.
Was gilt beim Knaufzylinder?
Ein Knaufzylinder hat innen einen Drehknauf statt eines Schlüssellochs. Die GDV-Musterbedingungen VHB 2022 erwähnen ihn nicht. Heikel wird er an einer Tür mit Glas: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 2005 entschieden, dass bei einer Wohnungstür mit einfacher Glasscheibe, die nur zugezogen war, der Versicherungsschutz entfällt, weil man nach dem Einschlagen innen die Klinke betätigen kann (3 U 34/05, zitiert nach einer Zusammenfassung, Originalbeschluss nicht eingesehen). Die Polizei rät, bei Türen mit Glasfüllung den Schlüssel nie innen stecken zu lassen.
Ein Knauf wirkt wie ein Schlüssel, der dauerhaft innen steckt. Dass ein Versicherer deshalb nach § 81 VVG kürzen könnte, ist unsere Ableitung. Ein Urteil speziell zum Knaufzylinder haben wir nicht gefunden. Fragen Sie bei einer Glastür Ihren Versicherer schriftlich. Mehr dazu, mit passenden Modellen, auf der Seite Knaufzylinder und Versicherungsschutz.
Welche Grenzen gelten für Wertsachen?
Als Wertsachen gelten nach den VHB 2022 Bargeld, Urkunden und Sparbücher, Schmuck, Edelsteine, Münzen und Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, Teppiche, Kunst, Silber und Antiquitäten über 100 Jahre. Für sie gelten Entschädigungsgrenzen. Die Musterbedingungen lassen die Prozentsätze leer.
| Was | Häufige Grenze |
|---|---|
| Wertsachen insgesamt | etwa 20 Prozent der Versicherungssumme |
| Bargeld außerhalb eines Tresors | häufig 1.000 bis 2.000 Euro |
| Wertsachen im anerkannten Wertschutzschrank | höhere Grenzen, je nach Tarif |
Ein Tresor zählt nur, wenn er von einer im Vertrag genannten Stelle anerkannt ist, meist VdS. Freistehende Schränke brauchen ein Mindestgewicht oder eine fachmännische Verankerung. Welche Stufe zu welcher Summe passt, erklärt der Ratgeber Tresor-Sicherheitsstufen erklärt.
Welche Pflichten haben Sie gegenüber der Versicherung?
Versicherer nennen sie Obliegenheiten. Wer sie verletzt, riskiert Geld. Nach dem Allgemeinen Teil der GDV-Musterbedingungen gilt: Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen.
Vor dem Schaden
- Längere Abwesenheit: Bleibt die Wohnung länger als eine im Vertrag genannte Zahl von Tagen unbewohnt und wird nicht beaufsichtigt, kann das eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein. Mehr dazu unter Anwesenheit simulieren im Urlaub.
- Baugerüst: Die Verbraucherzentrale rät, ein Gerüst am Haus dem Versicherer zu melden, weil es Einbrüche erleichtert. Ein einfacher Brief genügt.
- Vereinbarte Sicherungen: Haben Sie Sicherungen vertraglich zugesagt, etwa ein Zusatzschloss, müssen sie funktionieren.
Nach dem Schaden
| Pflicht | Was das praktisch heißt |
|---|---|
| Schaden unverzüglich melden | Versicherer sofort informieren, auch telefonisch |
| Polizei einschalten | Einbruch unverzüglich anzeigen |
| Stehlgutliste | Verzeichnis der gestohlenen Sachen an Versicherer und Polizei |
| Schadenbild erhalten | nichts verändern, bis der Versicherer freigibt, sonst fotografieren und Teile aufheben |
| Schaden mindern | Karten sperren, Weisungen des Versicherers einholen |
| Auskunft und Belege | Fragen in Textform beantworten, zumutbare Belege beibringen |
| Wertpapiere, Sparbücher | unverzüglich sperren lassen (VHB 2022, A 22) |
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge stehen im Ratgeber Nach dem Einbruch: was jetzt?.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
So hoch wie der Neuwert Ihres gesamten Hausrats. Ist sie niedriger, spricht man von Unterversicherung, und der Versicherer darf kürzen. Als grobe Orientierung nennt das GDV-Verbraucherportal 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, für 80 Quadratmeter also 52.000 Euro (Stand 31.01.2025). Wer nach Wohnfläche versichert, hat laut BaFin meist einen Verzicht auf die Prüfung der Unterversicherung.
Wie teuer ist ein Einbruch im Schnitt?
Die Hausratversicherer zählten 2025 laut GDV etwa 100.000 Wohnungseinbrüche, rund 5.000 mehr als im Vorjahr. Sie zahlten dafür rund 380 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden stieg um 200 Euro auf 3.850 Euro, den höchsten Wert seit Beginn der Erhebung (Stand 21.04.2026).
Die Polizei kommt auf eine andere Zahl: 82.920 Wohnungseinbrüche einschließlich Versuchen in der Kriminalstatistik 2025. Beide Statistiken zählen nach eigenen Regeln. Die GDV-Zahl umfasst die gemeldeten Versicherungsfälle.
Was tun, wenn der Versicherer nicht oder wenig zahlt?
- Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich mit Begründung geben.
- Vergleichen Sie die Begründung mit Ihren Vertragsbedingungen, insbesondere den Abschnitten zu Einbruchdiebstahl, Wertsachen und grober Fahrlässigkeit.
- Holen Sie Rat bei einer Verbraucherzentrale.
- Wenden Sie sich an den Versicherungsombudsmann. Er schlichtet kostenfrei für Verbraucher, wenn Ihr Versicherer Mitglied ist. Die BaFin führt die Schlichtungsstellen auf ihrer Website.
- Eine Beschwerde bei der BaFin ist möglich. Die BaFin schreibt selbst, dass sie Ihre individuellen Rechte nicht durchsetzen kann, dafür sind die Gerichte zuständig.
Passende Produkte im Vergleich
Die beste Versicherung ist die, die nicht zahlen muss. Diese Vergleiche helfen, die typischen Schwachstellen zu schließen:
- Abschließbarer Fenstergriff Abschließbare Fenstergriffe. Sie helfen, Fenster zuverlässig zu schließen statt sie gekippt zu lassen.
- Fenstersicherungen im Vergleich Aufschraubbare Sicherungen nach DIN 18104-1 gegen das Aufhebeln von Fenstern.
- Balkontür nachrüsten Nachrüstung für Balkon- und Terrassentüren, die oft gekippt oder schwach gesichert sind.
- Zusatzschloss-Vergleich Zusatzschloss oder Querriegel für die Wohnungstür.
Häufige Fragen zu Einbruch und Versicherung
Zahlt die Hausratversicherung bei einem versuchten Einbruch?
Für Schäden an Tür und Fenster oft ja. In den Musterbedingungen des GDV (VHB 2022) gehören Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung zu den versicherten Kosten, wenn sie durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Zeigen Sie auch den Versuch bei der Polizei an, das gehört zu Ihren Pflichten nach dem Schaden. Ob Ihr Tarif das so übernimmt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
Zahlt die Versicherung, wenn das Fenster gekippt war?
Möglicherweise nur teilweise. Ein gekipptes Fenster kann als grob fahrlässig gelten. Dann darf der Versicherer nach § 81 Absatz 2 VVG seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Das GDV-Verbraucherportal nennt als Beispiel eine Erstattung von 75 Prozent bei gekippter Terrassentür. Manche Tarife verzichten bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf diesen Einwand. Prüfen Sie Ihre Bedingungen.
Wie viel Bargeld ersetzt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?
Das hängt vom Tarif ab. Die GDV-Musterbedingungen lassen den Betrag offen. Laut GDV-Verbraucherportal liegt die Grenze für Bargeld häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro. Lag das Geld in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank, gelten meist höhere Grenzen. Höhere Summen lassen sich individuell vereinbaren.
Was, wenn ich keine Belege mehr habe?
Dann helfen andere Nachweise: Fotos der Wohnung, Kontoauszüge, Bestellbestätigungen per E-Mail, Garantiekarten oder Zeugen. Nach den GDV-Musterbedingungen müssen Sie Belege beibringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. Fehlende Kassenbons allein schließen eine Entschädigung also nicht aus. Am sichersten ist eine Fotoliste, die Sie vorher anlegen.
Ist ein Fahrrad aus dem Keller mitversichert?
Laut BaFin sind Fahrräder in der Hausratversicherung dann versichert, wenn sie in der Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder in der Garage stehen. Für Diebstahl draußen, etwa am Bahnhof, braucht es meist einen Zusatzbaustein. Achten Sie darauf, dass der Keller abgeschlossen war.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen und vergleichen Sie sie mit Ihren Bedingungen. Die Verbraucherzentralen beraten zu Versicherungsfragen. Für Streit mit Versicherern gibt es den Versicherungsombudsmann, der für Verbraucher kostenfrei ist, sofern der Versicherer Mitglied ist. Die BaFin nimmt Beschwerden entgegen, kann Ihre Ansprüche aber nicht durchsetzen. Das ist keine Rechtsberatung.
Wer hat das geschrieben?

Patrick Heil
Beschäftigt sich seit 2017 mit Einbruchschutz und Nachrüsttechnik für Wohnung und Haus. Technikbegeistert, liest Normen, Prüfberichte und Montageanleitungen genau und vergleicht Produkte nach offenen Kriterien. Eigene Labortests macht er nicht.
Quellen
- GDV: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Versicherungssummenmodell), Abschnitte A 4, A 13, A 18, A 22, A 23. Unverbindliche Musterbedingungen, Stand 26.06.2026. gdv.de (PDF), abgerufen am 29.10.2026.
- GDV: Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen, Monoline-Variante, Abschnitte B3.3 und B4.12. Unverbindliche Musterbedingungen, Stand 15.06.2026. gdv.de (PDF), abgerufen am 29.10.2026.
- GDV: Wohnungseinbrüche – Schäden steigen auf 380 Millionen Euro. Medieninformation, zuletzt aktualisiert 21.04.2026. gdv.de, abgerufen am 29.10.2026.
- GDV: Was leistet die Hausratversicherung? 31.01.2025. dieversicherer.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Wohnungseinbruch – Wann zahlt die Hausratversicherung? Stand 22.01.2026. verbraucherzentrale.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Hausratversicherung. Ohne Datum. bafin.de, abgerufen am 29.10.2026.
- BaFin: Verbraucherschlichtungsstellen. bafin.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Verhaltenstipps. Ohne Datum. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention: PKS Einbruch, Zahlen für 2025. k-einbruch.de, abgerufen am 29.10.2026.
- Polizeiliche Kriminalprävention: Außentüren – Haus- und Wohnungstüren. Ohne Datum. k-einbruch.de, abgerufen am 30.10.2026.
- OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.08.2005, 3 U 34/05, zitiert nach Dittmann Wohnungsverwalter: Hausratversicherung, zugezogene Glastür. dittmann-wohnungsverwalter.de, abgerufen am 30.10.2026. Originalbeschluss nicht eingesehen.