Hausrat · Fahrradklausel · E-Bike-Versicherung · Teilkasko

E-Bike-Diebstahl und Versicherung: Hausrat mit Fahrradklausel oder eigene E-Bike-Versicherung?

Wann die Hausrat zahlt, was die Nachtzeitklausel bedeutet, welches Schloss im Vertrag stehen kann und was nach dem Diebstahl zu tun ist.

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Von Patrick Heil · aktualisiert am · Über den Autor

Leerer Fahrradbügel mit durchtrenntem Schloss am Boden, daneben ein Versicherungsformular

Kurzantwort: Welche Versicherung zahlt, wenn das E-Bike gestohlen wird?

Das Wichtigste in Kürze

Ein Pedelec bis 25 km/h ersetzt die Hausratversicherung in der Regel nur, wenn es aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird. Für den Diebstahl unterwegs braucht es eine Fahrradklausel. Sie setzt laut Versicherungsverband GDV ein verkehrsübliches Schloss voraus und begrenzt die Entschädigung oft. Ältere Verträge schließen teils die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr aus. Eine eigene E-Bike-Versicherung zahlt nach dem Wert des Rads und deckt mehr ab. Welche Pflichten Sie erfüllen müssen, steht in Ihrem Vertrag. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.

Wie viele Fahrräder werden gestohlen und was zahlen Versicherer?

Zahlen des GDV für 2025
115.000
versicherte Fahrräder wurden 2025 gestohlen, rund 15.000 weniger als 2024.
1.270 Euro
zahlten die Versicherer im Schnitt je gestohlenem Rad, so viel wie nie zuvor.
150 Mio. Euro
betrug die Entschädigung für gestohlene Fahrräder insgesamt.
214.300
Fahrraddiebstähle nennt die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025, etwa 13 Prozent weniger als im Vorjahr.

Quelle: GDV, Fahrraddiebstahl-Statistik vom 12.05.2026, abgerufen am 29.10.2026. Eigene Zahlen nur für E-Bikes nennt der GDV dort nicht. Er schreibt aber, dass Diebe gezielt hochwertige Räder wie E-Bikes ins Visier nehmen.

Welche Versicherung gilt für welches Fahrzeug?

Entscheidend ist, ob das Fahrzeug rechtlich als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug gilt. Ein Pedelec mit Motorunterstützung bis 25 km/h ist ein Fahrrad, ein S-Pedelec bis 45 km/h und ein E-Scooter nicht.

Pflicht und Diebstahlschutz nach Fahrzeug
FahrzeugPflichtversicherungGegen DiebstahlBeleg
Pedelec bis 25 km/h (E-Bike)keine VersicherungspflichtHausrat nur aus verschlossenen Räumen; unterwegs Fahrradklausel oder eigene Fahrrad- bzw. E-Bike-VersicherungGDV
S-Pedelec bis 45 km/hKfz-Haftpflicht mit VersicherungskennzeichenKaskoversicherung; die Hausrat-Fahrradklausel gilt nichtGDV
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug)Haftpflicht mit Versicherungsplakette (§ 2 eKFV)nur mit freiwilliger Teilkasko, die Versicherer zusätzlich anbieteneKFV, Versicherer-Ratgeber
Motorrad, MotorrollerKfz-Haftpflichtgrundsätzlich TeilkaskoADAC

Was leistet die Hausratversicherung mit Fahrradklausel?

Ohne Zusatz schützt die Hausrat ein Rad nur in verschlossenen Räumen am Versicherungsort, also in Wohnung, Keller oder Garage. Die Fahrradklausel erweitert das auf den Diebstahl unterwegs, wenn das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert war. Laut GDV hat knapp die Hälfte der rund 27 Millionen Hausratverträge diese Klausel.

Die Entschädigung ist dabei oft begrenzt, auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen festen Betrag. Der GDV nennt als Beispiel 1.000 Euro. Für ein hochwertiges E-Bike kann das zu wenig sein. Der GDV weist darauf hin, dass es sich bei teuren Rädern lohnen kann, die Versicherungssumme zu erhöhen. Je nach Tarif kommt eine Selbstbeteiligung dazu. E-Bikes fallen nur darunter, wenn sie höchstens 25 km/h schnell sind.

Was bedeutet die Nachtzeitklausel?

Manche, vor allem ältere Verträge beschränken den Schutz der Fahrradklausel auf bestimmte Tageszeiten. Laut GDV kann ein Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr dann nicht gedeckt sein. Suchen Sie im Vertrag gezielt nach Zeitangaben. Wie Hausrat bei Einbruch und einfachem Diebstahl grundsätzlich funktioniert, erklärt der Ratgeber Einbruch und Versicherung.

Was deckt eine eigene E-Bike-Versicherung ab?

Der GDV beschreibt sie als eine Art Vollkasko fürs Rad. Typisch abgedeckt sind Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden, Akku-Schäden durch Feuchtigkeit oder Elektronik, Brand und Kurzschluss sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Manche Tarife schließen Material- und Konstruktionsfehler, Zubehör oder Verschleiß ein, viele verzichten auf eine Selbstbeteiligung.

Die Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Rads, nicht nach der Versicherungssumme des Hausrats. Ein Vertrag gilt laut GDV für ein Rad, für jedes weitere braucht es einen eigenen. Ob Sie die Hausrat aufstocken oder eine eigene Versicherung wählen, hängt vom Wert des Rads und von den Bedingungen ab. Eine Empfehlung für einen bestimmten Weg geben wir nicht.

Welche Pflichten können im Vertrag stehen?

Versicherer knüpfen ihre Leistung an Obliegenheiten, also Pflichten, die Sie vor und nach dem Diebstahl erfüllen müssen. Typisch beim Fahrrad sind diese:

  • Das Rad war mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert, manche Verträge nennen ein Mindestniveau.
  • Das Rad war an einen festen Gegenstand angeschlossen. Der GDV empfiehlt das in jedem Fall, manche Verträge verlangen es.
  • Gilt eine Nachtzeitklausel, kann der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschlossen sein. Was dann für den Abstellort gilt, steht im Vertrag.
  • Sie melden den Diebstahl unverzüglich der Polizei und dann dem Versicherer.
  • Sie können Rechnung, Rahmennummer und Merkmale des Rads nachweisen.

Was passiert, wenn eine Obliegenheit verletzt ist, regelt § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes. Bei Vorsatz kann der Versicherer leistungsfrei sein, bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Er muss trotzdem zahlen, soweit die Verletzung keinen Einfluss auf den Diebstahl oder die Feststellung des Schadens hatte. Das gilt nicht bei Arglist. Welche Obliegenheiten in Ihrem Vertrag stehen, lesen Sie in den Bedingungen nach.

Welches Schloss erfüllt die Anforderungen?

Eine allgemeine Liste anerkannter Schlösser gibt es in Deutschland nicht. Ein neutrales Prüfzeichen ist der beste Nachweis, den Sie in der Hand haben: ART aus den Niederlanden oder Sold Secure aus Großbritannien. Was die Stufen bedeuten: Fahrradschloss-Sicherheitsstufen erklärt. Schlösser mit geprüfter Stufe vergleichen wir im E-Bike-Schloss-Vergleich und im E-Scooter-Schloss-Vergleich.

Selbst prüfen: Passt Ihr Vertrag zu Ihrem E-Bike?

Vertrag und Unterlagen

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Was tun, wenn das E-Bike gestohlen wurde?

Nach dem Diebstahl in vier Schritten

  1. Anzeige bei der Polizei

    Melden Sie den Diebstahl so schnell wie möglich, mit Rahmennummer, Marke, Farbe und Zubehör. Zeigt ein Tracker den Standort, geben Sie ihn weiter. Die Polizei rät, ein geortetes Rad nicht selbst zu suchen.

  2. Versicherer informieren

    Melden Sie den Schaden umgehend bei Hausrat- oder E-Bike-Versicherung, nach der Anzeige. So empfiehlt es das Verbraucherportal der Versicherer.

  3. Unterlagen zusammenstellen

    Rechnung, Rahmennummer, die Angaben vom Typenschild von Akku und Motor sowie Fotos des Rads.

  4. Wiederfund melden

    Taucht das Rad wieder auf, informieren Sie sofort den Versicherer. Wurde schon entschädigt, haben Sie laut GDV zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob Sie das Geld behalten oder das Rad zurücknehmen.

Wie Anzeige und Stehlgutliste ablaufen, steht im Ratgeber Nach dem Einbruch: was jetzt?. Alle Vergleiche zu Schloss, Alarm und Ortung finden Sie unter Diebstahlschutz Motorrad, E-Bike, E-Scooter.

Häufige Fragen zu E-Bike-Diebstahl und Versicherung

Ist mein E-Bike über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert?

Ein Pedelec bis 25 km/h ist über die Hausrat in der Regel nur versichert, wenn es aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird, etwa aus Wohnung, Keller oder Garage. Für den Diebstahl unterwegs braucht es laut GDV eine zusätzliche Fahrradklausel. Laut GDV hat knapp die Hälfte der rund 27 Millionen Hausratverträge in Deutschland eine solche Klausel. Ob Ihre dazugehört, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Was ist die Nachtzeitklausel?

Eine Einschränkung, die vor allem in älteren Verträgen steht. Laut GDV kann ein Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr dann nicht gedeckt sein. Wer sein E-Bike abends vor der Kneipe oder nachts vor dem Haus anschließt, sollte diesen Punkt im Vertrag gezielt suchen.

Welches Schloss verlangt die Versicherung für ein E-Bike?

Für die Fahrradklausel nennt das Verbraucherportal der Versicherer ein „verkehrsübliches Schloss“. Was das genau heißt, legt jeder Vertrag selbst fest. Manche verlangen ein Mindestniveau oder das Anschließen an einen festen Gegenstand. Eine allgemeine Liste anerkannter Schlösser gibt es in Deutschland nicht. Ein neutrales Prüfzeichen wie ART oder Sold Secure ist ein guter Nachweis, eine Garantie für die Leistung ist es nicht.

Ist der Akku bei einem Diebstahl mitversichert?

Das hängt vom Vertrag ab. Eine eigene E-Bike-Versicherung deckt laut GDV typischerweise auch Akku-Schäden durch Feuchtigkeit oder Elektronik ab. Ob ein Akku ersetzt wird, der allein vom Rad gestohlen wurde, regelt Ihr Vertrag. Notieren Sie die Daten vom Typenschild des Akkus, sie helfen im Schadenfall.

Wie ist ein S-Pedelec gegen Diebstahl versichert?

Ein S-Pedelec bis 45 km/h gilt als Kraftfahrzeug. Laut GDV ist eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen Pflicht. Gegen Diebstahl schützt eine Kaskoversicherung. Die Fahrradklausel der Hausratversicherung gilt für S-Pedelecs nicht.

Zahlt die Versicherung, wenn mein E-Scooter gestohlen wird?

Nur mit einer Teilkasko. Die Pflichtversicherung hinter der Versicherungsplakette nach § 2 eKFV ist eine Haftpflicht und zahlt Schäden bei anderen, nicht den Diebstahl Ihres Scooters. Eine Teilkasko bieten viele Versicherer zusätzlich an, teils mit Selbstbeteiligung. Welche Bedingungen gelten, steht in Ihrem Vertrag. Diese sind maßgeblich.

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Patrick Heil

Autor und Betreiber von einbruchsicherung-info.de

Beschäftigt sich seit 2017 mit Einbruchschutz und Nachrüsttechnik für Wohnung und Haus. Technikbegeistert, liest Normen, Prüfberichte und Montageanleitungen genau und vergleicht Produkte nach offenen Kriterien. Eigene Labortests macht er nicht.

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Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Fahrraddiebstahl-Statistik. 12.05.2026. gdv.de, abgerufen am 29.10.2026.
  2. GDV, Verbraucherportal Die Versicherer: Fahrradversicherung. 03.05.2024. dieversicherer.de, abgerufen am 29.10.2026.
  3. GDV, Verbraucherportal Die Versicherer: E-Bike-Versicherung. 12.04.2024. dieversicherer.de, abgerufen am 29.10.2026.
  4. ADAC (Magdalena Kosch): Motorrad-Diebstahlschutz, Tipps. 25.03.2026. adac.de, abgerufen am 29.10.2026.
  5. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.10.2026.
  6. HUK-COBURG: E-Scooter-Versicherung, Pflicht, Plakette und Teilkasko (Ratgeber eines Versicherers, hier nur als Beleg für den Aufbau der Versicherung). 17.06.2026. huk.de, abgerufen am 29.10.2026.
  7. Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.10.2026.
  8. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Diebstahl von Zweirädern. Ohne Datum, mit Fallzahlen 2025. polizei-beratung.de, abgerufen am 29.10.2026.