Funktionsweisen und Eigenschaften
Panikschlösser unterscheiden sich primär durch ihre Öffnungsweisen von Außen (Panikgegenseite).
Panikschloss Funktion B
Der äußere Drücker steht auf Leerlauf (Schlossnuss entkuppelt). Durch den Schlüssel wird die Umschaltfunktion ausgelöst. Die Schlossnuss wird eingekuppelt, sodass die Tür über den Drücker geöffnet werden kann. Die Nusskupplung kann nur mit dem Schlüssel auf Leerlauf zurückgeschaltet werden.
Schliesszwangfunktion (C)
Beim Aufschließen wird der äußere Drücker aus seiner Leerlaufposition geholt und auf Betätigung umgestellt. Solange der Schlüssel am Endanschlag der Öffnungsrichtung gehalten wird, kann die Tür mit dem Drücker geöffnet werden. Wird der Schlüssel herausgezogen, schaltet sich der Drücker automatisch wieder auf Leerlauf.
Zwei Schlösser in einem
Im Allgemeinen verbindet die Drückernuss den Drückerstift (Vierkantstange) und Drücker mit dem Schliessmechanismus. Funktioniert ein Panikschloss mit Umschaltfunktion oder Schliesszwangfunktion, ist dessen Drückernuss zweigeteilt. In diesem Fall nimmt jede Drückernusshälfte jeweils einen Drücker auf. Die Zwingnuss (Panikfunktion) zieht Falle und Riegel mit Betätigung des Drückers zurück. Die äußere Drückernuss betätigt nur die Falle. Der Riegel benötigt zum Öffnen einen Schlüssel.
Panikschloss Funktion E – Wechselfunktion
Hierbei ist ein fester Knauf oder Stossgriff (ohne Verbindung mit dem Schloss) als Außendrücker erforderlich – ein sogenannter Wechseldrücker. Die Drückernuss ist einteilig. Sie geht durch das Schloss hindurch. Zum Öffnen der Türe wird jedes Mal ein Schlüssel benötigt.
Doppelt wirkende Panikfunktion
Handelt es sich bei der Fluchttür um eine Flügeltür, beispielsweise in einem Gang, löst der Drücker des Gangflügels nur die Panikfunktion für den Gangflügel aus. Der Drücker des Standflügels hingegen löst die Panikfunktion gleichzeitig für beide Flügel aus.
Einfach wirkende Panikfunktion
Die eingeschränkte Fluchttürfunktion erfordert eine besondere Genehmigung durch die Baubehörden. In diesem Fall ist die Panikfunktion ausschließlich am Drücker des Standflügels möglich.
Anwendungsmöglichkeiten
Ein Panikschloss mit Umschaltfunktion oder Schließzwangfunktion eignet sich für Türen, die sporadisch als Durchgang von innen und außen genutzt werden.
- Verbindungstüren
- Flurtüren (Verwaltungs- und Bürogebäude)
- Altenheime
- Nebeneingänge (beispielsweise von Kindergärten, Schulen und Hotels)
Wechselfunktionstüren verhindern prinzipiell unzulässige Öffnungen von außen – Schlüsselbetätigung immer notwendig.
- Heizungsräume
- Aufzugsanlagen
- Tiefgaragen
- Lagerhäuser
- Geschäftshäuser
- Eingangstüren in Miets- und Mehrfamilienhäusern
Die doppelte und einfache Fluchttürfunktionen eignen sich für Kindergärten.
- Hochliegender Panik-Drehhebel für Aufsichtspersonen am Standflügel.
- Drücker am Gangflügel auf Normalhöhe.
Worauf bei Fluchttüren geachtet werden sollte
- Karussell- und Schiebetüren sind unzulässig.
- Die Situation vor Ort analysieren, um Anforderungen an Fluchttüren passend abzuleiten, beispielsweise welche Art und Nutzung für das Gebäude vorgesehen ist.
- Notwendige Beschaffenheiten von Fluchttüren geben die Normen DIN EN 1125 (Paniktür) und DIN EN 179 (Notausgang) vor.
- Die Funktionstüchtigkeit der Fluchttüren sollte regelmäßig überprüft werden (Öffnung, Verletzungsgefahren, Hindernisse).
- Regelmäßige Kontrolle, ob sicher verschlossen ist.
- Tipp: Türwächter und Fluchtweghauben bauen eine Hemmschwelle auf, Fluchttüren als normalen Durchgang zu benutzen.
- Missbrauch (Einbruchsgefahr) verhindern. Möglich sind elektrisch gesteuerte Panikschlösser, die mit Brandmeldesystemen verbunden sind.
Türwächter – unbefugten Benutzung eines Notausgangs verhindern
In vielen Fällen möchte man natürlich eine unbefugte Nutzung eines Panikschlosses und der entsprechend Nottür verhindern. Hier kann der Einsatz eines sogenannten Türwächter empfehlenswert sein. Der Türwächter hat dabei zwei Funktionen. Zum einem hilft er nochmals eine Tür als klaren Notausgang zu kennzeichnen und außerdem schützt er vor unbefugter Nutzung, indem er einen schrillen Alarmton von sich gibt, wenn jemand die Alarmtür benutzt.
Wie funktioniert ein Türwächter?
Die Funktionsweise ist eigentlich ziemlich schnell erklärt. Der Türwächter wird direkt unter dem Türgriff / Drücker montiert und blockiert somit zunächst die Betätigung des Griffes, was zur Folge hat das die Tür nicht aufgehen kann. In einer Notsituation kann man den Türwächter aber bequem zur Seite kippen, was zur Folge hat, dass der Türgriff nun wieder freie Bahn hat und sich somit betätigen lässt. Allerdings löst das Kippen des Türwächters einen sehr lauten Alarm aus, sodass ein unbemerktes Öffnen der Tür nicht möglich ist.
Der Alarm des Türwächters kann nur mit dem entsprechenden Schlüssel wieder abgestellt werden, in dem man den Türwächter wieder auf die Ausgangsstellung bringt. In der Regel lassen lässt sich ein Türwächters für rechte oder linke Türen einsetzen, entsprechende Symbole auf dem Wächter weisen deutlich darauf hin, in welche Richtung der Türwächter gelegz werden muss, damit sich die Tür öffnen lässt.
Viele Modelle kommen in einem auffallenden Grünton und entsprechenden Symbolen, was nochmals deutlich den Zweck des Notausgangs und dem entsprechenden Alarm darstellt. Die Symbole sind meist mit fluoreszierenden Farben versehen, so dass sie auch bei Dunkelheit gut sichtbar sind.
Fazit zum Thema Panikschloss
Ein Panikschloss macht in allen Gebäuden Sinn, in welchen sich oft eine größere Gruppe von Menschen aufhält. Dies muss nicht immer gleich eine Schule oder eine Bürokomplex sein, selbst in Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern kann ein Panikschloss durchaus Sinn machen.